Thema: Bundesgerichtshof erklärt AGB-Klauseln bei Bankverträgen für unwirksam
Inhalt: Wenn Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, lief das bislang häufig so: Sie informierten die Kunden schriftlich - und gab es innerhalb von zwei Monaten keinen Widerspruch, konnte das als Zustimmung gewertet werden. Doch der Bundesgerichtshof erklärte entsprechende Klauseln in den AGBs heute für unwirksam - im konkreten Fall bei der Postbank. Die Branche befürchtet nun einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand.
Herausgegeben von: tagesschau
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